Ausbildungsvergütung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist für jedes Ausbildungsjahr in den Tarifverträgen geregelt Für die Brauereien und auch für die Mälzereien wird in Nordrhein-Westfalen ein Tarifvertrag zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, LBZ NRW, und dem Arbeitgeberverband Rheinisch-Westfälischer Brauereien und Mälzereien e.V., Düsseldorf abgeschlossen. Gleiches gilt übrigens auch für einen Manteltarifvertrag, in dem z.B. die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, die Urlaubstage, sowie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt ist.
Die Ausbildungsvergütung in den Brauereien beträgt
im 1. Ausbildungsjahr € 651
im 2. Ausbildungsjahr € 774
im 3. Ausbildungsjahr € 883
(Stand:1.2.2007)
