Gewünschte Voraussetzungen

Eine gesetzlich geregelte Voraussetzung zur Schulbildung besteht nicht. Die Brauereien in NRW erwarten in der Regel einen guten Hauptschul- oder Realschulabschluß. Auch wer das Gymnasium erfolgreich abgeschlossen hat, kann sich zum/zur Brauer/in und Mälzer/in ausbilden lassen.
Von den Unternehmen gefragt sind Ausbildungsplatzbewerber/innen, die neben einer raschen Beobachtungsgabe auch gute Konzentrationsfähigkeiten und schnelle Reaktion, vor allem Flexibilität, selbständiges Denken in Zusammenhängen, verantwortliches Handeln, die Fähigkeit zum Organisieren und Koordinieren, sowie die Bereitschaft zur Teamarbeit mitbringen.
