Gesetzliche Bestimmungen & Förderprogramme

 




Gesetzliche Bestimmungen



Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes NRW beinhalten u.a. Regelungen zur Anspruchsberechtigung, zur Freistellung vom Job, zur Qualität der Angebote und teilweise auch zur finanziellen Förderung:

 

- SGB III - Arbeitsförderung

 

- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-Bafög www.meister-bafoeg.info)

 

- Berufsbildungsgesetz

 

- Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW

 

- Fernunterrichtsschutzgesetz

 

- Weiterbildungsgesetz NRW

 

 

Auskünfte über die Durchführungsbestimmungen und regionale Angebote erteilen

 

- die Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de)

 

- die Industrie- und Handelskammer (www.wis.ihk.de)

 

Es empfiehlt sich für ein Beratungsgespräch sowohl für Unternehmen als auch für Einzelinteressenten vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

 

 

Beispiele für Förderprogramme beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte:

 

- Bildungsscheck NRW (www.bildungsscheck.nrw.de)

 

- Bildungsprämie (www.bildungspraemie.info)

 

- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - Meister-Bafög

(www.meister-bafoeg.info)

 

- Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)

(www.arbeitsagentur.de)

 

- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

(www.arbeitsagentur.de) Merkblatt 6

 

 




 


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