Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes NRW beinhalten u.a. Regelungen zur Anspruchsberechtigung, zur Freistellung vom Job, zur Qualität der Angebote und teilweise auch zur finanziellen Förderung:
- SGB III - Arbeitsförderung
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-Bafög www.meister-bafoeg.info)
- Berufsbildungsgesetz
- Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW
- Fernunterrichtsschutzgesetz
- Weiterbildungsgesetz NRW
Auskünfte über die Durchführungsbestimmungen und regionale Angebote erteilen
- die Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de)
- die Industrie- und Handelskammer (www.wis.ihk.de)
Es empfiehlt sich für ein Beratungsgespräch sowohl für Unternehmen als auch für Einzelinteressenten vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Beispiele für Förderprogramme beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte:
- Bildungsscheck NRW (www.bildungsscheck.nrw.de)
- Bildungsprämie (www.bildungspraemie.info)
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - Meister-Bafög
(www.meister-bafoeg.info)
- Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)
(www.arbeitsagentur.de)
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
(www.arbeitsagentur.de) Merkblatt 6
